Allgemeine Geschäftsbedingungen

    (K.E. 1) ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufe und damit verbundene Dienstleistungen (nachstehend „die Geschäftsbedingungen") finden auf alle Produktverkäufe und alle mit diesen Verkaufsgeschäften verbundenen Dienstleistungen Anwendung, die BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. Geschäfts- und Privatkunden bereitstellt, die einen Kauf über ein Vertriebs- und/oder Verkaufsmedium  von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. tätigen möchten, einschließlich über die Webseite der Gesellschaft. Mit seiner Bestellung bei BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer am Tag der betreffenden Bestellung gültigen Fassung zwangsläufig und vorbehaltlos als wesentliche und entscheidende Bedingung.

    Sollte der dem Kunden von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. unterbreitete Kostenvoranschlag ausdrückliche Bestimmungen enthalten (zum Beispiel in Bezug auf die Ratenzahlung des Preises, die Lieferung oder jedwede andere hierin behandelte Bedingung), profitiert der Kunde von Besonderen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Der Kunde kann sich in keinem Fall auf Besondere Geschäftsbedingungen oder Gepflogenheiten berufen, die nicht ausdrücklich in dem von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. übermittelten Kostenvoranschlag aufgeführt sind.

    Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge hat, dass diese für die betreffende Bestellung sowie für jede weitere Bestellung gelten, es sei denn, ihm werden neue Bedingungen mitgeteilt. Sollte BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen keinen Gebrauch machen, darf dies weder für die Zukunft noch rückwirkend als Verzicht ausgelegt werden.

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    (K.E. 2)2. PRODUKTE

    Bei den zum Verkauf angebotenen Produkten handelt es sich um die in den Katalogen von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. (in Papierform und elektronischer Form) aufgeführten Produkte. BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S behält sich das Recht vor, das Produktsortiment jederzeit zu ändern.
Die von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S unterbreiteten Produktangebote unterliegen dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit. Darüber hinaus wird der Kunde ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die im Internet, im Katalog, in der Werbung und in den verschiedenen Geschäftsunterlagen angegebenen Produktbeschreibungen, Eigenschaften, technischen Datenblätter, Abmessungen, Gewichtsangaben, Fotos, grafischen Darstellungen usw. lediglich als Richtwerte anzusehen und nicht vertraglich bindend sind. Es obliegt dem Kunden, BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. auf jedwedem Wege über die Tatsache zu informieren, dass die im Internet, im Katalog, in der Werbung und in den verschiedenen Geschäftsunterlagen angegebenen Produktbeschreibungen, Eigenschaften, technischen Datenblätter, Abmessungen, Gewichtsangaben, Fotos, grafischen Darstellungen usw. für seine Einwilligung entscheidend sind. BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. behält sich das Recht vor, das in der Bestellung aufgeführte Produkt auch nach Annahme der Bestellung durch ein anderes Produkt zu ersetzen, wovon jedoch die wesentlichen Eigenschaften des betreffenden Produkts unberührt bleiben. Gemäß Artikel R.543-172 ff. des französischen Umweltgesetzbuchs werden die Pflichten im Zusammenhang mit der Organisation und Finanzierung der Entsorgung und Behandlung von durch elektrische und elektronische Geräte erzeugten Abfällen auf den Kunden übertragen, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende vertragliche oder rechtliche Bestimmung vorliegt. Der Kunde ist daher verpflichtet, für die Entsorgung, Behandlung und Verwertung des gekauften Geräts zu sorgen.

     

    3. VERBUNDENE DIENSTLEISTUNGEN

    BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. kann zusätzlich zum Produktverkauf auch damit verbundene Dienstleistungen anbieten. BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. behält sich das Recht vor, den Umfang dieser Dienstleistungen jederzeit zu ändern.
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden der Umfang und die genauen Ausführungsbedingungen der Dienstleistungen zwischen dem Kunden und BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. bei deren Bestellung festgelegt. Unabhängig von den zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegten Ausführungsbedingungen wird vereinbart, dass es dem Kunden obliegt, für die Vorbereitung der Räumlichkeiten/des Standorts zu sorgen, damit die Dienstleistungen erbracht werden können.
Sollten die notwendigen Voraussetzungen am Tag der Leistungserbringung fehlen oder mangelhaft sein, ist BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. dazu berechtigt, die bestellten Dienstleistungen nicht zu erbringen und/oder nach Maßgabe eines neuen oder ergänzenden Kostenvoranschlags einen Preisaufschlag und/oder die seitens BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

     

    4. STORNIERUNG EINER BESTELLUNG

    Mit Unterzeichnung des von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. unterbreiteten Kostenvoranschlags nimmt der Kunde das Angebot verbindlich und endgültig an. Der Kunde hat kein Widerrufs- und kein Rücktrittsrecht.

    Widerruf: Artikel L.221-18 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs besagt, dass „der Verbraucher über eine Frist von vierzehn Tagen verfügt, um sein Recht auf Widerruf eines im Fernabsatz, im Anschluss an Telefonwerbung oder außerhalb der Betriebsstätte abgeschlossenen Vertrags auszuüben, ohne dass er seine Entscheidung begründen oder andere als die in den Artikeln L. 221-23 bis L. 221-25 vorgesehenen Kosten tragen muss. Die Frist [...] beginnt ab dem Tag: 1. des Vertragsabschlusses bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen und bei den in Artikel L. 221-4 genannten Verträgen; 2. der Entgegennahme der Ware seitens des Verbrauchers oder eines von ihm benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, bei Verträgen über den Warenverkauf. Bei außerhalb der Betriebsstätte geschlossenen Verträgen kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausüben. Bei der Bestellung mehrerer getrennt gelieferter Waren oder bei der Bestellung einer aus mehreren Losen oder Teilen bestehenden Ware, deren Lieferung über einen bestimmten Zeitraum gestaffelt ist, beginnt die Frist ab der Entgegennahme der letzten Ware, des letzten Loses oder des letzten Teils. Bei Verträgen, die die regelmäßige Lieferung von Waren über einen bestimmten Zeitraum vorsehen, beginnt die Frist mit der Entgegennahme der ersten Ware". Gemäß Artikel L.221-23 desselben Gesetzbuchs trägt der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware. Um eine Erstattung zu erhalten, darf das Produkt nicht verändert oder in irgendeiner Weise beschädigt worden sein und muss sich in der unveränderten Originalverpackung befinden. Nach der Abnahme erstattet BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. dem Käufer innerhalb einer Frist von 30 Tagen den Kaufpreis.

    Bestellung über das Internet: Bei jeder über die Website von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. freigegeben Bestellung handelt es sich um eine Bestellung, mit der das aus der Website von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. hervorgehende Angebot im Sinne von Absatz 1 des vorliegenden Artikels und im Sinne von Artikel 1 der vorliegenden Geschäftsbedingungen verbindlich und endgültig angenommen wird. Als freigegebene Bestellung gilt jede Bestellung, die vom Computerserver an BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. übermittelt und von diesem als solche gespeichert wird. Vor der Aufgabe der Bestellung wird der Kunde ordnungsgemäß über die vorliegenden Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt und es wird davon ausgegangen, dass er diese akzeptiert, da keine Bestellung über das Internet freigegeben werden kann, ohne dass der Kunde das nachstehende Feld ankreuzt: „Durch Anklicken der Schaltfläche 'Ich bezahle meine Bestellung' bestätigen Sie, dass Sie unsere Geschäftsbedingungen, die Rückgabebedingungen und die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert haben". Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen durch einfaches Anklicken der Schaltfläche  „Geschäftsbedingungen" aufgerufen werden können. Im Streitfall wird der Nachweis dieser Bestellung durch die Vorlage der Übermittlung der Bestellung durch den Computerserver erbracht.  

    Darlehensantrag: Ein seitens des Käufers eventuell gestellter Darlehensantrag stellt in keinem Fall eine aufschiebende Bedingung für den Verkauf dar, der verbindlich und endgültig ist.

     

    5. LIEFERFRISTEN, FRISTEN FÜR DIE ERBRINGUNG DER VERBUNDENEN DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERKOSTEN

    Die Lieferfristen und gegebenenfalls die Fristen für die Erbringung der verbundenen Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegt.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Fristen nur als Richtwert gelten und BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. unter keinen Umständen für ihre Nichteinhaltung haftbar gemacht werden kann.

    BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. ist befugt, die Lieferungen sowohl als Gesamt- als auch als Teillieferungen auszuführen. In jedem Fall kann eine fristgerechte Lieferung nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Kunde seinen gesamten Verpflichtungen gegenüber BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. nachgekommen ist, einschließlich seiner Verpflichtung zur Zahlung des in Artikel 9 der vorliegenden Geschäftsbedingungen genannten Preises. Ab der vollständigen Zahlung des Preises durch den Kunden hat BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. ein Jahr lang Zeit, um die Lieferung vorzunehmen.

    Dem Kunden werden Transport-/Lieferkosten in Rechnung gestellt. Die Entrichtung jedweder Steuern, die direkt oder indirekt mit dem Export von Materialien zusammenhängen, obliegt dem Kunden.

    Sollte es unseren LKWs oder den Spediteuren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, den Lieferort zu erreichen, oder sollte eine erneute Lieferung notwendig werden, sind die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten ausschließlich vom Kunden zu tragen. Gelieferte Ware ist von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.  

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    6.  AUSGLEICHSENTSCHÄDIGUNG

    Sollte BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gezwungen sein, verkaufte Waren zu verwahren (aus welchem Grund auch immer und insbesondere wegen Annahmeverweigerung, Nichtabholung am Standort von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S., Unmöglichkeit, die Lieferung auszuführen usw.), ist BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. berechtigt, ab dem Eintrittszeitpunkt des Ereignisses eine tägliche Ausgleichsentschädigung zu verlangen, deren Höhe sich auf 4 % des Nettopreises der verkauften und so gelagerten Waren beläuft.

    Unbeschadet der Anwendung des vorstehenden Absatzes kann BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. nach Ablauf einer Frist von einem Jahr Lagerung, ohne dass der Kunde seiner Verpflichtung zur Abholung der verkauften Waren oder zur Zahlung der Kosten für eine erneute Lieferung nachgekommen ist, die Auflösung des Kaufvertrags fordern und gilt dann wieder als Eigentümer der verkauften Waren.

     

    7. GEFAHRENÜBERGANG – TRANSPORT – ABLADEN

    Die Gefahren und die Haftung für die verkauften Produkte gehen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte von den Spediteuren aus den Filialen von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. bzw. aus den Werken ihrer Lieferanten übernommen werden, auf den Kunden über, und dies auch im Falle einer Frei-Haus-Lieferung und unabhängig davon, ob die Lieferung durch BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. oder durch einen Drittanbieter erfolgt. Die Produkte werden nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden versichert. Die Lieferung erfolgt an den Ort, der vom Kunden in der von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. angenommenen Bestellung angegeben wurde.


    Vorbehaltlich einer auf dem von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. ausgestellten Bestellschein vorgesehenen Sondervereinbarung erfolgt das Abladen durch den Kunden und unter dessen Verantwortung.

    Bei der Abnahme der Produkte obliegt es dem Kunden, in Anwesenheit des Spediteurs den ordnungsgemäßen Zustand der gelieferten Produkte zu überprüfen.
Sollte bei der Abnahme festgestellt werden, dass Waren fehlen oder beschädigt sind, muss der Kunde seine eventuellen Vorbehalte gemäß Artikel L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs äußern. BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. haftet in keinem Fall für Lieferausfälle oder Mängel, Beschädigungen oder die Zerstörung der Waren, die durch einen Drittspediteur verursacht wurden.

     

    8. KONFORMITÄT DER LIEFERUNG/DER SERVICELEISTUNGEN

    Unbeschadet der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen gilt die Konformität der Lieferung der Produkte / Dienstleistungen als anerkannt:
• es sei denn, der Kunde äußert in Bezug auf Produkte, die mit keinen Dienstleistungen verbunden sind, innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach erfolgter Lieferung schriftlich Vorbehalte gegenüber BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S., denen der Nachweis der Nichtkonformität beizufügen ist;
• es sei denn, im Beleg über die Leistungserbringung für gelieferte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen sind schriftliche und begründete Vorbehalte aufgeführt.

     

    9. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    Vorbehaltlich der diesbezüglichen Bestätigung in dem von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. unterbreiteten Kostenvoranschlag handelt es sich beim Verkaufspreis der Produkte um den in den Trägermedien (Website, Broschüren ...) aufgeführten und zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preis. Sollten bestimmte Preise aus wirtschaftlichen Gründen und insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen bei den Rohstoffen vor Ablauf der Gültigkeit des Katalogs geändert werden, wird der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung vorab darüber informiert und die Bestätigung des geänderten Preises erfolgt in der Eingangsbestätigung der Bestellung. Der Preis für die Dienstleistungen wird im entsprechenden Kostenvoranschlag festgelegt. Die Preise verstehen sich ohne Steuern und ohne eventuelle Einbau- und Einrichtungskosten.

    Jeder Kostenvoranschlag, jeder Bestellschein und jede Rechnung enthält eine Zeile mit der Bezeichnung „A.RG.“ (Anteil an den Rechnungsgebühren). Der in dieser Zeile aufgeführte Betrag ist unabhängig vom Kaufbetrag und der Menge der bestellten Produkte. Dieser Betrag kann in Abhängigkeit von der Entwicklung der von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. getragenen Rechnungsgebühren variieren.

    Vorbehaltlich anderslautender Angaben auf dem seitens BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. ausgestellten Kostenvoranschlag ist die Zahlung des Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Bestellung fällig und ist Voraussetzung für die Lieferung seitens BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. oder die Abholung durch den Kunden. Die Bezahlung kann per Bankkarte, Banküberweisung oder in bar erfolgen. Sofern der Kunde über keines der vorgenannten Zahlungsmittel verfügt, ist mit Zustimmung von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. eventuell auch eine Zahlung per Postanweisung möglich. Die Zahlungen müssen zwingend unter Angabe der Rechnungsnummern von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. erfolgen. Unabhängig von der gewählten Zahlungsmodalität wird keinerlei Skonto gewährt. Jeder bei BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung einer Bestellung eingehende Bankscheck wird sofort eingelöst. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn auf dem Kostenvoranschlag eine besondere geschäftliche Vereinbarung in Bezug auf die Zahlungsfrist angegeben ist.

    Alle in jedweder Form entrichteten Beträge gelten als Anzahlung und können im Falle einer Stornierung der diesbezüglichen Bestellung durch den Käufer nicht zurückerstattet werden.

    Sollten besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein, hat jede nicht oder verspätet getätigte Zahlung die sofortige Fälligkeit des gesamten Preises zur Folge.

    Darüber hinaus ist BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. in jedem Fall von Zahlungsverzug oder Störung des Zahlungsprozesses berechtigt, auf alle geschuldeten Beträge Verzugszinsen zu erheben, deren Satz den zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuld geltenden gesetzlichen Zinssatz um 5 Prozentpunkte übersteigt. Unbeschadet der gesetzlichen und vertraglichen Verzugszinsen ist vom Kunden aufgrund des Zahlungsverzugs bzw. der Störung des Zahlungsprozesses überdies eine auf 50 % des Preises festgelegte pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung zu entrichten. Die gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Säumniszuschläge sind automatisch und von Rechts wegen an BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. zu entrichten, ohne jedwede Formalität oder vorherige Mahnung und unbeschadet aller sonstigen Maßnahmen, die BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. gegen den Kunden ergreifen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Gesellschaft BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. das Recht vorbehält, im Falle der Einleitung eines Forderungseintreibungsverfahrens gegen den Vertragspartner zusätzliche Rechnungsgebühren zu erheben. Diese zu Lasten des Kunden gehenden Gebühren können der Rechnung hinzugefügt werden und entsprechen mindestens dem in Artikel D.441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Betrag. Der Betrag der Säumniszuschläge wird dann von Rechts wegen mit allen Beträgen verrechnet, die BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. aus jedwedem Grund dem Kunden schuldet.

    Im Falle der Nichteinhaltung der oben dargelegten Zahlungsbedingungen behält sich BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. das Recht vor, den Kaufvertrag aufzulösen und jede zukünftige Bestellung des Kunden abzulehnen. 
 BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. geschuldete Zahlungen können unter keinen Umständen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. ausgesetzt werden oder Gegenstand einer Ermäßigung oder Verrechnung sein. Gutschriften im Zusammenhang mit einer Rechnung oder mit Kosten, die gemäß Artikel 11 im Rahmen der Garantie entstanden sind, können nur in Höhe ihres jeweiligen Betrags bei einer nächsten Bestellung innerhalb einer Frist von einem Jahr abgezogen werden.

    10. EIGENTUMSVORBEHALT

    Vorbehaltlich einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Entscheidung von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S., die dem Kunden vor der Lieferung jeder Bestellung mitgeteilt wird, behält BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. so lange das volle Eigentum an den gelieferten Produkten, bis die entsprechenden Preise und Nebenkosten vollständig bezahlt sind und der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. ordnungsgemäß erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die gelieferten Produkte als hinterlegt und der Kunde trägt sämtliche Risiken in Bezug auf Schäden, die die betreffenden Produkte aus jedwedem Grund erleiden oder verursachen könnten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. können die Produkte außerdem nicht weiterverkauft werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen kann BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist seitens des Kunden unbeschadet ihrer weiteren Ansprüche von Rechts wegen und nach einer per Einschreiben mit Rückschein an den Kunden übersandten Mitteilung die Rückgabe der betreffenden Produkte verlangen. Die durch die Rücknahme der Ware entstehenden Transportkosten sind in vollem Umfang vom Kunden zu tragen.

     

    11. GARANTIE

    In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung unterliegt jeder Produktverkauf den gesetzlichen Garantien und insbesondere der Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs und der gesetzlichen Gewährleistung gemäß Artikel L.217-4 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs (jedoch nur für Verbraucher).

    Tanks: Der Kunde erklärt, darüber informiert worden zu sein, dass „einwandige“ Tanks zur Lagerung von Heizöl, Kraftstoff, Düngemittel und sonstigen umweltbelastenden Stoffen in eine Auffangwanne gestellt werden müssen. Sollte keine Auffangwanne benutzt werden, haftet allein der Kunde für eventuell auftretende Schäden und BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

    Gebrauchtmaterialien: Für Gebrauchtmaterial kann eine vertragliche Garantie gewährt werden. Sie wird jedoch nur in den Fällen gewährt, in denen die Garantie ausdrücklich auf der Rechnung der jeweiligen Transaktion angegeben ist. Der Kunde erklärt, diese Bestimmung anzuerkennen, damit einverstanden zu sein und sich in Ermangelung einer diesbezüglichen Angabe auf keine Garantie für das Gebrauchtmaterial berufen zu können.

    Wenn in dem von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. unterbreiteten Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich angegeben ist, dass ein Produkt neu ist, wird der Kunde darüber informiert, dass es als gebraucht gilt.

     

    12. HAFTUNG

    Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen gilt: • BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. haftet nur für Schäden, die nachweislich und ausschließlich auf ihr Verschulden zurückzuführen sind; • BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden für indirekte Schäden wie geschäftliche Nachteile oder Beeinträchtigungen, Kundenverlust, Gewinnverlust, Imageschaden oder Datenverlust; • in jedem Fall kann BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. gegenüber dem Kunden (i) nicht später als 6 Monate nach Auftreten des Schadensereignisses haftbar gemacht werden und (ii) maximal in Höhe des Gesamtnettobetrags haften, der vom Kunden an BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S im Rahmen der die Haftung der Gesellschaft hervorgerufenen Bestellung entrichtet wurde.


    13. HÖHERE GEWALT

    Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung ihrer Pflichten infolge des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung. Die Parteien vereinbaren darüber hinaus, dass im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses folgende Ereignisse unabhängig von ihrer Ursache als haftungsbefreiend betrachtet werden: Brand, Unterbrechung der IT- und Telekommunikationssysteme, Störungen, Ausfälle oder Unterbrechungen der Transportmittel, Streik, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrverbote und Embargos, mutwillige Zerstörung von Waren seitens Dritter, und allgemein alle Ereignisse jedweder Art, die sich nach vernünftigem Ermessen der Kontrolle der Parteien entziehen, einschließlich gesetzlicher oder rechtlicher Bestimmungen, die Veränderungen zur Folge haben, die sich auf die Ausführung des Vertrags auswirken.

     

    14. GEISTIGES EIGENTUM

    Alle Bestandteile des Katalogs von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. sind und bleiben geistiges und ausschließliches Eigentum von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. Die Gesamtheit der Bestandteile des Katalogs und insbesondere die Texte, Darstellungen, Illustrationen, Fotografien, Baumdiagramme und Formatierungen sind vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher oder rechtlicher Bestimmungen das ausschließliche geistige Eigentum von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. oder ihrer Partner. In diesem Sinne sind Abbildungen, Vervielfältigungen, Einbettungen, Verbreitungen und Weiterverbreitungen dieser Bestandteile sowohl teilweise als auch vollständig gemäß den Bestimmungen des französischen Gesetzbuchs des geistigen Eigentums verboten. Personen, die dies tun, ohne eine vorab ausdrücklich erteilte Genehmigung des Inhabers dieser Rechte nachweisen zu können, machen sich gemäß Artikel L.335-2 ff. des französischen Gesetzbuchs des geistigen Eigentums des Straftatbestands der Nachahmung strafbar.

     

    15. DATENSCHUTZ

    Im Rahmen der Bestellvorgänge werden von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden unter Bedingungen verarbeitet und gespeichert, die deren Sicherheit gewährleisten sollen. Einige dieser Daten sind für die Bearbeitung der Anfragen oder Bestellungen der Kunden unerlässlich. Nach Maßgabe des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 hat der Kunde ein Recht auf Auskunft über, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Daten. Der Kunde erkennt an, darüber informiert worden und damit einverstanden zu sein, dass ihm je nach den von ihm übermittelten Kontaktdaten über verschiedene Medien Werbeangebote von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. oder ihren Geschäftspartnern übermittelt werden können. Sollte er dies nicht wünschen, kann er seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung an BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. - Domaine de la Reidt – BP 1 - BOUXWILLER (67330) oder per E-Mail an contact@beiser.fr widerrufen, oder - wenn ihm diese Angebote per E-Mail übermittelt werden - durch das Klicken auf den darin angegebenen Abmeldelink. Die betreffenden Daten werden nur dann an andere Dritte als die Geschäftspartner von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. weitergegeben, wenn der Kunde sich hiermit zuvor ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Der Kunde wird darüber informiert, dass es sich bei BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S., vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter, um die Verantwortliche für die Erhebung der personenbezogenen Daten handelt. 

     

    16. VERJÄHRUNG

    In Anwendung der Bestimmungen aus Artikel 2254 des französischen Zivilgesetzbuchs und abweichend von den Bestimmungen aus Artikel 2224 desselben Gesetzbuchs verjähren die sich aus der Anwendung der vorliegenden Geschäftsbedingungen und allgemeiner aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Forderungen von BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. nach 10 (zehn) Jahren.

     

    17. RECHTLICHE GÜLTIGKEIT

    Die Auslegung und Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller sich daraus ergebenden Handlungen unterliegen französischem Recht. Für jedwede Streitigkeiten in Bezug auf ihre Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks STRASSBURG (67000) zuständig, wobei sich BEISER ENVIRONNEMENT S.A.S. jedoch das Recht vorbehält, jedes andere zuständige Gericht ihrer Wahl anzurufen.

     

    18. RECHTLICHE GÜLTIGKEIT

    Sollten bestimmte Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt werden, vereinbaren die Parteien, dass die Ungültigkeit weder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen noch die Vertragsbeziehung selbst in Frage stellt. 

    Success

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    Error

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    Notice

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